Angebote zu diesem Thema richten sich überwiegend an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gesundheitsdienste, Arbeitnehmervertretungen.
Seit 1996 sind Unternehmen nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, auch die psychischen Gefährdungen ihrer Mitarbeiter zu ermitteln und zu reduzieren. Seit 2013 sind auch die psychischen Belastungen ausdrücklich benannt (§ 5 Absatz 3 Nr. 6 ArbSchG). Vielfach bestehen aus unserer Sicht in Unternehmen erhebliche - aber nachvollziehbare - Schwierigkeiten dies umzusetzen.
Bei der Lösung dieser Schwierigkeiten können wir Sie tatkräftig unterstützen.
Zum Beispiel hilft in vielen Unternehmen schon die Unterscheidung von Anforderungen und Gefährdungen an einem Arbeitsplatz. Dieser Unterschied lässt sich am einfachsten mit dem alten "Dreher-Test" ;-) veranschaulichen:
Bitte nehmen Sie eine Hand und hauen Sie sich damit leicht von oben auf den Kopf. Mit der anderen Hand reiben Sie sich bitte gleichzeitig kreisförmig über Ihren Bauch. Wer früher Dreher werden wollte, musste diesen Test bestehen.
Können Sie sich vorstellen warum? Dieser Test beschrieb eine wichtige Anforderungen an Dreher: rechte und linke Hand getrennt voneinander koordinieren zu können, zwei gegenläufige Bewegungen an der Drehbank gleichzeitig ausführen zu können.
Gefährdungen sind Einwirkungen von außen auf den Menschen, die bei den allermeisten von uns negative Reaktionen hervorrufen würden (Lärm, Hitze, Zeitdruck, soziale Konflikte, ...). Wenn wir nun jemanden an die Drehbank stellen, der beim "Dreher-Test" durchgefallen ist, dann ist derjenige gefährdet - dadurch das Anforderung und Fähigkeit nicht zusammenpassen.